Sabri Altindal – Wiesengrund 4, 81243 München
E-Mail: sabri@sabrialtindal.com · Tel.: +49 151 42022604
USt-IdNr.: DE357663501
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Begriffe
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Sabri Altindal, Wiesengrund 4, 81243 München (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“) über Coaching-, Mentoring-, Trainings- und Ausbildungsleistungen sowie digitale Leistungen, insbesondere:
- 1:1 Coachings (online und Präsenz)
- Gruppencoachings (online und Präsenz)
- Workshops, Seminare, Intensivtage, Ausbildungen (Präsenz/Hybrid)
- Mentoring-Programme
- Hypnose- und unterbewusstseinsorientierte Methoden (Coaching/Selbsterfahrung)
- digitale Inhalte (z. B. Kurszugänge, Mitgliederbereiche)
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Individuelle Vereinbarungen (Angebot/Vertrag/Leistungsbeschreibung) gehen diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsart, Abgrenzung zur Heilkunde, keine Rechts-/Steuer-/Investitionsberatung
(1) Der Anbieter erbringt Coaching-, Mentoring- und Trainingsleistungen u. a. in den Bereichen Persönlichkeitsentwicklung, Führung & Selbstführung, Business- & Performance-Optimierung, Verkauf & Verhandlung, Blockadenlösung, Mindset- und unterbewusstseinsorientierte Arbeit.
(2) Bei den Leistungen handelt es sich um Dienstleistungen. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.
(3) Der Anbieter ist weder Arzt noch Psychotherapeut oder Heilpraktiker. Die Leistungen ersetzen keine medizinische, psychotherapeutische oder heilkundliche Behandlung. Es werden keine Diagnosen gestellt, keine Krankheiten behandelt und keine Heilversprechen abgegeben.
(4) Die Leistungen stellen keine Rechtsberatung, Steuerberatung oder Anlage-/Investitionsberatung dar. Der Anbieter erbringt keine Beratung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und keine steuerliche Beratung. Der Kunde ist verpflichtet, rechtliche, steuerliche oder finanzielle Entscheidungen eigenverantwortlich zu treffen und bei Bedarf geeignete fachkundige Beratung (z. B. Rechtsanwalt/Steuerberater) einzuholen.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Darstellungen auf Website, Social Media oder Werbemitteln sind unverbindlich und stellen kein verbindliches Angebot dar.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:
- Buchung/Bestellung in Textform oder digital, oder
- Annahme/Bestätigung durch den Anbieter (Textform genügt), oder
- Rechnungsstellung bzw. Beginn der Leistungserbringung.
(3) Maßgeblich für Umfang, Inhalt, Dauer und Vergütung sind Angebot/Vertrag/Leistungsbeschreibung.
§ 4 Leistungserbringung, Mitwirkung, Technik
(1) Der Anbieter ist innerhalb des vereinbarten Rahmens in der Ausgestaltung von Inhalt, Methodik, Ablauf und Durchführung frei, sofern Ziel und Gesamtcharakter der Leistung nicht wesentlich verändert werden und dies für den Kunden zumutbar ist.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zu erbringen (z. B. pünktliches Erscheinen, wahrheitsgemäße Angaben, Bereitstellung notwendiger Informationen).
(3) Bei Online-Leistungen hat der Kunde die technischen Voraussetzungen (insb. stabile Internetverbindung, geeignetes Endgerät, erforderliche Software/Plattform) sicherzustellen. Der Anbieter haftet nicht für Leistungsstörungen, die auf unzureichende technische Voraussetzungen im Verantwortungsbereich des Kunden zurückzuführen sind.
§ 5 Einsatz externer Coaches / Dritter
Der Anbieter ist berechtigt, zur Durchführung einzelner Leistungen qualifizierte Dritte (Coaches/Trainer/Subunternehmer) einzusetzen. Ein Anspruch auf Durchführung durch eine bestimmte Person besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
§ 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Verzug
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot/Vertrag.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 7 Tagen fällig. Bei Verträgen mit Unternehmern kann im Angebot/Vertrag abweichend eine Zahlungsfrist von bis zu 14 Tagen vereinbart werden.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen von (Teil-)Vorauszahlung abhängig zu machen und bei Zahlungsverzug weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Beträge zurückzuhalten.
(4) Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; weitergehende Rechte bleiben unberührt.
§ 7 Projekt-/Paketpreis, Eigenverantwortung und Abbruchregelung
(1) Der Anbieter kann Leistungen als Gesamtprojekt (Projekt-/Paketpreis) anbieten. Der Projekt-/Paketpreis ist ein Gesamtpreis für die Gesamtheit der vereinbarten Leistungen und nicht als Preis pro Einzelleistung/Sitzung zu verstehen.
(2) Coaching/Training ist ein aktiver Prozess. Der Kunde trägt die Eigenverantwortung für seine Entscheidungen, Handlungen, Umsetzungen und Ergebnisse außerhalb der Leistungserbringung durch den Anbieter. Der Anbieter schuldet keinen konkreten Erfolg.
(3) Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine anteilige Minderung des Projekt-/Paketpreises aufgrund Nichtinanspruchnahme einzelner Termine/Leistungsbestandteile, sofern der Anbieter die Leistung vertragsgemäß anbietet und der Kunde die Nichtinanspruchnahme zu vertreten hat (z. B. Abbruch, Nichtteilnahme, fehlende Mitwirkung, Nichterscheinen).
(4) Bricht der Kunde die Zusammenarbeit ohne wichtigen Grund ab oder nimmt vereinbarte Termine/Leistungsbestandteile nicht wahr, bleibt der Projekt-/Paketpreis grundsätzlich geschuldet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.
(5) Alternativ/ergänzend kann im Angebot vereinbart werden, dass im Falle eines vom Kunden zu vertretenden Abbruchs die bis dahin erbrachten Leistungen zu den im Angebot ausgewiesenen Regelpreisen (z. B. Einzeltermin-/Tagessatz, Vorbereitungszeiten, Fremdkosten) abgerechnet werden; bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet.
(6) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 8 1:1-Termine – Absage, Verspätung, Ausfallpauschalen, Kulanz
(1) Vereinbarte 1:1-Termine sind verbindlich. Verspätungen verkürzen die Terminzeit; eine Nachholung ist nicht geschuldet.
(2) Absagen/Umbuchungen müssen mindestens 72 Stunden vor Terminbeginn erfolgen. Bei späteren Absagen gelten folgende Ausfallpauschalen:
- unter 72 Stunden: 50 % des vereinbarten Honorars
- unter 48 Stunden oder Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars
(3) Zusätzlich kann der Anbieter nachweislich angefallene, nicht stornierbare Kosten (z. B. Hotel, Bahn/Flug, Location) ersetzt verlangen, soweit der Kunde die Absage zu vertreten hat.
(4) Bei Präsenzterminen (live vor Ort) gilt ergänzend: Erfolgt eine Absage unter 72 Stunden, kann der Anbieter zusätzlich einen halben Tagessatz für bereits eingeplante und nicht anderweitig verwertbare Vorbereitungs- und Organisationszeiten verlangen, sofern dies im Angebot/Vertrag ausgewiesen oder vereinbart ist.
(5) Kulanzregelungen, insbesondere bei nachweisbarer Krankheit, liegen im Ermessen des Anbieters. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
(6) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 9 Seminare/Workshops/Ausbildungen – Storno durch den Kunden (feste Staffelung)
(1) Soweit für Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, gilt vorrangig § 12 dieser AGB (inkl. § 12a/§ 12b).
(2) Nach Ablauf eines etwaigen Widerrufsrechts bzw. soweit kein Widerrufsrecht besteht, gelten – sofern im Angebot/Vertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde – folgende Stornopauschalen:
- bis 30 Tage vor Beginn: 25 % der Teilnahmegebühr
- bis 14 Tage vor Beginn: 50 % der Teilnahmegebühr
- unter 14 Tage vor Beginn oder Nichterscheinen: 100 % der Teilnahmegebühr
(3) Zusätzlich kann der Anbieter nachweislich angefallene, nicht stornierbare Fremdkosten (z. B. Hotel/Location/Dienstleister/Reisekosten) ersetzt verlangen, soweit der Kunde die Absage zu vertreten hat.
(4) Ersatzteilnehmer können nach Zustimmung des Anbieters gestellt werden, sofern sachliche Gründe nicht entgegenstehen.
(5) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 10 Änderungen, Verlegung, Online-Durchführung, Mindestteilnehmerzahl
(1) Der Anbieter behält sich erforderliche inhaltliche/methodische Anpassungen sowie zumutbare organisatorische Änderungen (Termin/Ort/Format) vor, sofern Ziel und Gesamtcharakter der Leistung nicht wesentlich verändert werden.
(2) Der Anbieter kann Veranstaltungen bei organisatorischen Gründen oder höherer Gewalt online durchführen oder verlegen.
(3) Bei Absage durch den Anbieter (z. B. Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, Referentenausfall, höhere Gewalt) bietet der Anbieter einen Ersatztermin oder eine alternative Durchführung an. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden auf Wunsch des Kunden auf den Ersatztermin angerechnet; weitergehende Ansprüche richten sich nach § 16.
§ 11 Digitale Leistungen / Zugang / Nutzungsbedingungen
(1) Digitale Inhalte oder Zugänge werden nach Vereinbarung, regelmäßig nach Zahlungseingang, bereitgestellt.
(2) Zugangsdaten sind personenbezogen und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Missbrauch kann der Anbieter den Zugang sperren. Vergütungsansprüche bleiben bestehen, soweit der Missbrauch vom Kunden zu vertreten ist.
(3) Soweit eine Zugriffsdauer oder Laufzeit vereinbart ist, richtet sich der Zugang nach der vereinbarten Laufzeit (z. B. Dauer des Programms/Mitgliedschaft). Ohne abweichende Vereinbarung endet der Zugang mit Ende der Vertragslaufzeit.
(4) Kurzzeitige Nichtverfügbarkeit aufgrund Wartung oder technischer Störungen begründet keine Ansprüche, sofern die Nichtverfügbarkeit nur vorübergehend ist und nicht vom Anbieter zu vertreten ist.
§ 12 Internationale Durchführung / Ausland, Reise- und Zusatzkosten, Rechtswahl
(1) Veranstaltungen/Leistungen können im In- oder Ausland stattfinden.
(2) Der Kunde ist selbst verantwortlich für An- und Abreise, Visa- und Einreisebestimmungen, Versicherungen sowie seine gesundheitliche Eignung.
(3) Reise-, Hotel- oder sonstige Dritt-/Fremdkosten sind nicht Bestandteil der Teilnahmegebühr, sofern nicht ausdrücklich im Angebot/Vertrag vereinbart.
(4) Es gilt deutsches Recht. Für Verbraucher gelten zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts, soweit anwendbar, unberührt.